Mit der als externes Dokument beigefügten Präsentation konnten zahlreiche zuvor bestehende Unklarheiten geklärt werden. Fragen und Wortmeldungen in der Bürgerversammlung waren vor allem von den Teilnehmern zu verzeichnen, die in jedem Fall die heutige Wasserfläche erhalten wollen. Ein mehrheitliches Meinungsbild lag nicht vor, es gab ebenfalls positive Rückmeldungen zur Vorzugsvariante.
| a) | Sind die Einträge in den Holtorfer Bach regelmäßig und näher (bio-)chemisch untersucht worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? |
Die Beeinträchtigungen von aquatischen Lebensräumen lassen sich nicht durch Wasseruntersuchungen allein ermitteln. Alle chemisch-physikalischen Parameter zeigen nur eine Momentaufnahme des gerade beprobten Wassers. Daher werden die vorgefundenen Wasserorganismen nach Art und Umfang bestimmt. Sie ermöglichen eine Aussage über alle möglichen Beeinträchtigungen in ihrer zurückliegenden Entwicklung. Es wurde hierfür ein gewässerökologisches Gutachten eingeholt.
| b) | Unter welchen Umständen kam und kommt es zu Überläufen aus dem Abwassersystem in den Holtorfer Bach/Holzlarer See? Welche Kapazitäten von Rückhaltebecken müssen geschaffen werden, um derartige Verunreinigungen zukünftig zu vermeiden? Stellen die bisherigen Planungsvarianten hinreichend auf aktuelle und künftig zu erwartende Siedlungsstrukturen in Holtorf, Ungarten, Roleber ab? |
Der Holzlarer See wurde als kombiniertes Hochwasser- und Regenrückhaltebecken in den 70er Jahren genehmigt. Damit nicht schon bei kleineren Niederschlagsereignissen der See als Regenrückhaltebecken genutzt werden muss, erfolgte Ende der 80er Jahre der Bau eines zusätzlichen unterirdischen Regenüberlaufbeckens. Dieses kann 488 m³ zwischenspeichern. Hierdurch kommt es nur noch zu einer Entlastung etwa zwei Mal pro Jahr in den Holzlarer See (mit nicht klärpflichtigem, stark verdünntem Abwasser). Eine solche Entlastung entspricht vollständig den Regeln der Technik und ist angesichts der jüngsten Ereignisse beim Unwetter am 20.06.2013 gut geeignet, Schäden durch Überflutungen aus dem Kanalnetz zu minimieren.
Die Entlastung des Kanalnetzes in den Holtorfer Bach stellt kein stoffliches Problem dar. Bei Anspringen des Überlaufes sind Ablagerungen im Kanalsystem meist durch einen ersten Spülstoß Richtung Kläranlage beseitigt und der Verdünnungsgrad von Abwasser mit Niederschlagswasser sehr hoch. Eine Belastung stellt hier die Größe des Abflusses an der Einleitungsstelle dar. Auch in einem nicht besiedelten Einzugsgebiet würde bei Starkregen das Oberflächenwasser im Einzugsgebiet dem Bach genauso, jedoch breitflächiger zufließen. Somit sind weniger Verdriftungen der Gewässerorganismen zu erwarten.
In der Studie wurde ermittelt, dass zusätzlich 875 m³ Rückhaltevolumen erforderlich sind, um die Entlastungen auf einmal jährlich zu reduzieren. Damit nur einmal in zwei Jahren eine Entlastung erfolgt, wären 1.463 m³ zusätzliches Volumen erforderlich.
Die Auslegung des Kanalnetzes berücksichtigt auch die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Siedlungsflächen. Für konkrete Neubaugebiete sind im Einzelfall örtliche Rückhaltevolumina im Kanalnetz (z. B. Stauraumkanäle) erforderlich.
Die Belastungen im Holzlarer See haben zu einem großen Teil ihre Ursache in dem Aufstau des Bachwassers zu einem See mit längerer Verweilzeit. Die ökologischen Randbedingungen für die Fließgewässerorganismen in einem Stillgewässer sind so beschaffen, dass die geforderte Durchwanderbarkeit nach Wasserrahmenrichtlinie nicht gegeben ist.
| c) | Sind alle, bisherigen Planungsvarianten vereinbar mit den Bestimmungen der FFH- Richtlinien? Gibt es "natürliche" Planungsalternativen zu den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen? Gibt es weitere Planungsalternativen unter Beibehaltung des Holzlarer Sees? Bis zu welcher Größe können Ausgleichsgewässer kostenmäßig und ökologisch vertretbar sein? |
Eine konkrete FFH-Vorprüfung ist bisher nicht durchgeführt worden. Es wurde durch die Erstellung der Studie (als Vorplanungsinstrument) größten Wert auf einen Lösungsansatz gelegt, der die erforderli-che FFH-Vertäglichkeit berücksichtigt.
Die "natürlichste Planungsvariante" wäre der vollständige Rückbau des Hochwasserrückhaltebeckens und die Wiederherstellung des historischen Bachverlaufes.
Lösungen zur Neutrassierung des Holtorfer Baches um den vorhandenen See herum sind nicht verträglich mit den FFH-Richtlichen.
Die Planungsalternativen sind in der Präsentation dargestellt.
Mit der 0-Lösung (Beibehaltung des vorhandenen Sees) können die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt werden.
Größe und Kosten eines Ausgleichsgewässers richten sich nach den Anforderungen einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und dem erforderlichen Stauraum zum Schutz vor Hochwasser. Die erforderliche Größe wird mit einem Niederschlag-Abfluss-Modell berechnet.
| d) | Wie stellen sich die Kostenplanungen im Detail der einzelnen Planungsalternativen dar? |
Die in der Studie untersuchten Kosten der einzelnen Planungsvarianten stellen zunächst nur grobe Kostenschätzungen dar. Es ergeben sich bei den Varianten keine nennenswerten Unterschiede.
| e) | Gibt es Kostenbeteiligungen anderer Zuschussgeber zu dem Projekt? |
Die abwassertechnisch notwendigen Maßnahmen werden voraussichtlich über den Gebührenhaushalt zu finanzieren sein. Im Rahmen der weiteren Planungen wird untersucht, ob anstelle eines einfachen Regenrückhaltebeckens ein Bodenfilter sinnvoll eingerichtet werden kann. In diesem Falle wäre eine Förderung für dieses Systemelement von bis zu 50% aus Landesmitteln denkbar. Für die Herstellung der Gewässerdurchgängigkeit wird von einer 80% Landesförderung aus dem Pro-gramm "lebendige Gewässer" ausgegangen. Bei den Hochwasserschutzmaßnahmen ist eine Landesförderhöhe von bis zu 60% möglich.
| f) | Welche Erkenntnisse liegen über die Sanierungserfordernisse und die statische Sicherheit der Staumauer vor? |
Es handelt sich bei dem Absperrbauwerk um einen Erddamm. Untersuchungen und Berechnungen zur Standsicherheit sind erst im Zuge der weiteren Planung sinnvoll.
Die Sanierungserfordernisse ergeben sich aus der neuen DIN 19700, nach der auch kleine Stauanlagen deutlich höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. So sind die Bemessung des Stauraumvolumens und die Anpassung der Hochwasserentlastung nach der DIN nachzuweisen. Dies kann erst nach Fertigstellung des zwischenzeitlich beauftragten Niederschlag-Abfluss-Modells geschehen. Bei der 1. Stauanlagenschau nach der neuen DIN wurde von der Aufsichtsbehörde u.a. auch die durch Verschlammung nicht mehr gegebene Funktion des Grundablasses beanstandet.
| g) | Wie verbindlich erfolgten die regelmäßigen Kontrollen des unterirdischen Kanalsystems und welche Ergebnisse ergaben die Kontrollen der letzten Jahre? |
Die Kontrollen des Kanalsystems und der Sonderbauwerke erfolgen entsprechend der Selbstüberwachungsverordnung Kanal NRW (SüwVKan NW aus dem Jahr 1995) und sind gesetzlich vorgeschrieben. Danach sind die Kanalnetze derzeit alle 15 Jahre vollständig zu befahren. Das Kanalnetz oberhalb des Holzlarer Sees wurde in den Jahren 2006 bis 2011 befahren.
Das Regenüberlaufbauwerk RÜB 007 (oberhalb des Holzlarer Sees) wird darüber hinaus in einem monatlichen Rhythmus kontrolliert.
Die Kanalschächte im Abschnitt mit starkem Geländegefälle werden in einem wöchentlichen Rhythmus kontrolliert.
| h) | Wie ist der bauliche Zustand des unterirdischen Kanalsystems? |
An wenigen Stellen im Kanalnetz oberhalb des Holzlarer Sees sind Schäden vorhanden, deren Beseitigung im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten eingeplant wurde. In insgesamt vier Haltungen und an einigen Schächten sind Arbeiten erforderlich.
| i) | Ist das abführende Abwassersystem vollständig dicht oder muss von Verunreinigungen ausgegangen werden? |
Mit dem geringen Umfang an Schäden ist nicht zu befürchten, dass nennenswerte Verunreinigungen im Untergrund auftreten.
| j) | Ist eine Prüfung einer vollständigen Sanierung des von Holzlar und Holtorf ausgehenden Abwassersystems vorgenommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? |
Mit den vorliegenden Befahrungsergebnissen ist eine vollständige Sanierung des Kanalnetzes oberhalb des Holzlarer Sees weder sinnvoll noch wirtschaftlich. Die geplanten Reparaturarbeiten sind für den regelgerechten Betrieb des Kanalnetzes ausreichend.